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Mitgliedsbeiträge:
Fördermitglieder
 Sockelbeitrag  5,00 Euro pro Monat
Schüler  7,50 Euro pro Monat
Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende  8,00 Euro pro Monat
Arbeiter, Angestellte15,00 Euro pro Monat
Unterrichtsgebühr25,00 Euro pro Monat
Leihgebühr für Instrumente  5,00 Euro pro Monat

Jedes zweite und weitere Mitglied einer Familie ohne eigenes Einkommen zahlt nur 50% des Mitgliedsbeitrages.
Jedes 3. und weitere Mitglied einer Familie ohne eigenes Einkommen zahlt nur 50% aller Zahlungen.
 
 
In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag gesondert über die Höhe der Beiträge.
 
Leistungen:
Der Verein trägt bis auf den oben angeführten Eigenanteil die Kosten des Einzelunterrichts und der Orchesterproben. Bei Unterrichtsausfall aufgrund unentschuldigten Fehlens des Schülers müssen die entstandenen Unkosten (10,50 Euro pro Unterrichtsstunde) an den Schüler weitergegeben werden.
Entschuldigungen bzw. Terminverlegungen müssen bis 1 Kalendertag vor dem vereinbarten Termin erfolgen.
 
Mahngebühren
Gerät ein Mitglied in Zahlungsverzug, so erinnert der Vorstand 3 Monate nach dem letzten bezahlten Monat schriftlich an die finanziellen Verpflichtungen und lädt zu einem klärenden Gespräch ein. Bei einem weiteren Zahlungsverzug von 1 Monat erfolgt eine weitere gebührenpflichtige Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist von 14 Tagen. Danach erfolgt die Streichung von der Mitgliederliste.
Gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen durch einen eingeschriebenen Brief. Die Mahngebühr beträgt jeweils 5,00 Euro.
 
Letzte Änderung durch die Vollversammlung am 11.01.2002